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400 Euro Jobs und Rentenversicherungsfreiheit

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400 Euro Job und Rentenversicherungsfreiheit

In meinem ersten Beitrag der Reihe Arbeitgebertipps möchte ich mich mit dem Thema Minijobber und Rentenversicherungsfreiheit beschäftigen.

Wussten Sie, dass Sie als Unternehmer dazu verpflichtet sind Mitarbeiter, die auf 400 € Basis bei Ihnen beschäftigt sind, zu prüfen ob dieser noch eine weitere Beschäftigung ausübt für die er/sie Gehalt bezieht (also nichts Ehrenamtliches). Hat der Mitarbeiter in einer weiteren 400 € Beschäftigung auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, gilt diese Beschäftigung auch bei Ihnen.

Dies ist unabhängig davon ob Sie davon Kenntnis hatten oder nicht. Gegebenenfalls müssen Sie sogar entsprechende Beiträge nachzahlen. Nachzulesen im AZ S 81 R 511/10 aus einem Urteil des Sozialgerichtes Oldenburg vom 06.06.2011.

Für Sie als Arbeitgeber ist eine schriftliche Bestätigung PFLICLHT.

Bei Minijobbern gilt, lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über eventuelle Mehrfachbeschäftigungen geben. So sichern Sie sich ab, falls die 400 Euro Grenze durch mehrere Minijobs überschritten wird und gleichzeitig wissen sie, ob der Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat.

Unseren Mandenten steht eine Musterformulierung natürlich kostenlos zur Verfügung.

Ein weiteres Thema ist, dass Sie den Beschäftigten die Möglichkeit lassen müssen, ob er als Minijobber Sozialversicherungspflichtig sein möchte oder nicht.
Auch hier sollte der Wunsch des neuen Arbeitnehmers schriftlich niedergelegt werden.

Aus Erfahrung wissen wir, dass meistens auf die Möglichkeit der Sozialversicherungspflicht verzichtet wird und auch seitens der Beschäftigten nicht groß darüber nachgedacht wird. Was vielleicht wenig beachtet wird, ist die Tatsache, dass denn 400 Euro Jobbern bei einem Verzicht auf die Sozialversicherung auch die Möglichkeit genommen wird eine sogenannte Riester Rente abzuschließen.

Ein Beispiel: Eine verheiratete Frau mit 2 Schulpflichtigen Kindern stellen Sie auf Euro 400 Basis ein. Verzichtet Sie auf eine Sozialversicherungspflicht, so kann Sie wie angesprochen keine Riester-Rente in Anspruch nehmen. Für einen geringen Beitrag in die Sozialkasse würde die Dame die Möglichkeit erhalten einen förderfähigen Riester-Vertrag abschließen zu können. Durch den Minimalen Beitrag in die Sozialversicherung und neinen Mindestbeitrag von z.B. Euro 60 pro Jahr würde Sie vom Staat eine Gesamtförderung in Höhe von ca. 524 Euro erhalten. Insofern sollte im Sinne des Arbeitnehmers nicht so leichtfertig auf die Möglichkeit verzichtet werden in die Sozialversicherung einzuzahlen. Auch als Minijobber.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügug.
Ihr Björn Borchert.

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